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und Wirtschaftsrecht
Gesperrte und gekündigte Konten

Bank sperrt Konto ohne Ankündigung?

Wenn die Bank Ihr Konto ohne Ankündigung sperrt, ist die Situation ernst. Denn eine plötzliche Kontosperre bedeutet, dass erhebliche Probleme bestehen.

Ohne eine lückenlose Aufklärung der Kontosperrung wird Ihnen vermutlich der Zugriff auf Ihr verbleibendes Guthaben gänzlich verwehrt bleiben. Ferner könnte die Bank ohne Ankündigung eine Geldwäscheverdachtsmeldung über Sie einreichen oder bereits eingereicht haben.

  1. Bank sperrt Konto ohne Ankündigung?
  2. Sofort Rechtsanwalt einschalten.
  3. Geldwäscheverdacht und Betrugsverdacht ausräumen.
  4. Anspruch auf Freischaltung des Kontos.
  5. Zugriff auf Ihr Guthaben.


Besonders schockierend ist der Umstand, dass die Bank ohne Ankündigung das Konto sperrt, obwohl in vielen Fällen seit Jahren eine fruchtbare Geschäftsbeziehung bestand.

Wer beispielsweise nach mehr als einem Jahrzehnt einwandfreier Zusammenarbeit von der Bank plötzlich gesperrt wird, fühlt sich hintergangen.

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Hier sperrte eine Bank ein Konto ohne Ankündigung, obwohl zunächst „nur“ von einer Beendigung der Geschäftsbeziehung die Rede war. Die Mandantin hatte über viele Wochen keinen Zugriff mehr – und beauftragte uns.

Wieso sperrt die Bank das Konto ohne Ankündigung?

Zu den Gründen einer etwaigen Kontosperrung führen wir weiter unten detailliert aus. Weshalb allerdings ohne Ankündigung das Konto gesperrt wird, ist recht einfach zu erklären.

Würden die Banken eine vorherige Warnung aussprechen, könnte der Sinn und Zweck einer Kontosperre ins Leere laufen. Denn die Bank hat vermutlich einen Grund, aus dem heraus sie das Konto sperrt. Hätte die von einer Kontosperrung betroffene Person vorher die Möglichkeit, jegliches Guthaben abzuziehen, bräuchte es kein gesperrtes Konto mehr.

Grundsätzlich ist es Finanzinstituten nicht ohne Weiteres erlaubt, ein Konto oder einen Account ohne Ankündigung zu sperren. Denn durch solch eine plötzliche Kontosperre verhält sich das Finanzinstitut womöglich vertragswidrig.

Allerdings ist bei einem ohne Ankündigung gesperrten Konto davon auszugehen, dass besagtes Konto gekündigt werden könnte.

Gründe für eine Kontosperre von der Bank!

Die Bank sperrt das Konto ohne Ankündigung und ein Grund wird nicht mitgeteilt? Das kommt sehr häufig vor. Oftmals führen die Banken an, aus rechtlichen Gründen nicht den wahren Grund mitteilen zu können.

  • Geldwäscheverdacht
  • ungeklärte Bargeldeinzahlung
  • Auslandsüberweisung
  • Kontoüberziehung
  • verdächtiges Transaktionsverhalten
  • Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen
  • Strafermittlungen

Weitere Gründe für Sperre ohne Ankündigung denkbar!

  • Kontopfändung
  • Kryptowährungen
  • Edelmetalle
  • Gerichtsvollzieher
  • Verifizierungsprobleme
  • Sanktionen


Diese Liste der Gründe, weshalb die Bank ein Konto ohne Ankündigung sperrt, ist nicht abschließend zu verstehen. Es können zahlreiche, weitere Hintergründe gegeben sein, die sich mitunter aus der bisherigen Kontohistorie ergeben können.

Bei einigen Fällen sind Banken sogar gesetzlich verpflichtet, die Kontosperre ohne Ankündigung durchzuführen. Denn eine vorherige Ankündigung könnte etwaigen Strafermittlungen schaden.

Im Zweifel wird die Bank lieber einmal zu viel als zu wenig sperren. Das ist für Betroffene eine höchst verstörende Erkenntnis. Dennoch gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Kontosperrung ohne Ankündigung zu wehren.

Rechtliche Möglichkeiten, gegen eine Kontosperrung vorzugehen!

Sollten Sie davon betroffen sein, dass die Bank Ihr Konto ohne Ankündigung sperrt, ist der Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen. Ihr Anwalt sollte explizit mit dem Thema Konto gesperrt vertraut sein, um Ihnen bestmöglich weiterhelfen zu können.

Idealerweise weiß Ihr Rechtsanwalt sofort, was zu tun ist: außergerichtliche Korrespondenz mit der Rechtsabteilung Ihrer Bank. Auf diesem Wege können viele Fälle recht unkompliziert gelöst werden.

Es gilt herauszufinden, weshalb das Konto ohne Ankündigung gesperrt worden ist. Ferner ist auf eine sofortige Freischaltung des Kontos hinzuwirken.

Sollte sich im außergerichtlichen Schriftwechsel mit der Bank keine zeitnahe Besserung der Situation erreichen lassen, sind gerichtliche Schritte notwendig. Hier könnte eine einstweilige Verfügung gegen die Bank erwirkt, oder eine Klage eingereicht werden.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht macht Druck auf Banken!

Für die Banken wäre das Betreiben des eigenen Geschäftsmodell leichter, wenn nicht ohne Ankündigung Konten gesperrt werden müssten. Doch der Druck vom Gesetzgeber und seitens der BaFin ist erheblich. Banken werden mittlerweile vom Staat sehr energisch in die Bekämpfung von Geldwäsche eingebunden.

Doch dieser Kampf gegen die Geldwäscherei zeigt viele unbescholtene Opfer. Denn ein Geldwäscheverdacht trifft immer öfter Personen, die lediglich gewisse Bargeldeinzahlungen vorgenommen haben oder hohe Überweisungen erhalten.

Überspitzt formuliert könnte gesagt werden, dass die echten Geldwäscher sehr wohl wissen, wie sie die bankeninternen Sicherheitsmechanismen zu umgehen haben. Hingegen sind normale Bankkunden in zunehmender Anzahl von unbequemen Rückfragen und Kontosperren seitens der Finanzinstitute konfrontiert, obwohl überhaupt keine Verbindung zu kriminellen Machenschaften besteht.

Konto ohne Ankündigung gesperrt, aber Guthaben vorhanden? Sofort Ihre Vermögenswerte abziehen!

Unabhängig davon, wie Ihr konkreter Einzelfall liegen mag. Sollte sich noch Restguthaben auf dem gesperrten Konto befinden, sollte die Auszahlung dieser Vermögenswerte angestrebt werden. Denn eine Kontosperrung bedeutet nicht automatisch, dass die Bank fremde Gelder einbehalten darf.

Selbst bei einem Strafverfahren wegen Geldwäsche steht der Bank kein unbegrenztes Recht auf Einbehaltung zu. Die Bank ist immerhin ein Finanzinstitut und nicht eine Ermittlungsbehörde. Dennoch sind Banken verpflichtet, bei einem Geldwäscheverdacht zu verhindern, dass die in Frage stehenden Vermögenswerte weitergeleitet werden können.

Ihr Rechtsanwalt sollte die Hintergründe der Kontosperre für Sie ausleuchten und auf die sofortige Auszahlung Ihres Geldes hinwirken. Insbesondere wenn ohne Ankündigung das Konto gesperrt worden ist, sehen sich Betroffene unerwarteter Weise mit ernstzunehmenden Liquiditätsschwierigkeiten konfrontiert.

Kostenfreie Ersteinschätzung einholen!

Betroffene einer Kontosperrung können folgenden, völlig unverbindlichen und kostenfreien Service nutzen:

  1. Melden Sie sich gern per E-Mail oder über das Kontaktformular.
  2. Schildern Sie, was in Ihrem Fall geschehen ist.
  3. Gibt es eine Vorgeschichte zwischen Ihnen und der Bank?
  4. Befindet sich noch Guthaben auf dem Konto?
  5. Wurde das Konto ohne Ankündigung gesperrt, oder gab es eine Vorwarnung?


Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Unsere Kanzlei ist auf gesperrte und gekündigte Konten spezialisiert und hilft Betroffenen bundesweit, sich gegen Banken zur Wehr zu setzen.

Auf Wunsch können unverzüglich die rechtlich notwendigen Maßnahmen für Sie eingeleitet werden. Oberste Priorität hat die juristische Aufklärung der Kontosperre und die Freischaltung des Kontos.

Fragen und Antworten zur Kontosperrung ohne Ankündigung

In vielen Fällen erfolgt eine Kontosperre wegen eines Geldwäscherverdachts. Um weitere Transaktionen zu verhindern, wird das betroffene Konto ohne vorherige Ankündigung gesperrt. 

Wenden Sie sich unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt sollte die Situation eingeordnet und Kontakt mit der Rechtsabteilung Ihrer Bank aufgenommen werden.

Es hängt vom Einzelfall ab, inwieweit nach einer Kontosperrung ohne Ankündigung das noch befindliche Guthaben zeitnah ausbezahlt werden kann. Bei einem Geldwäscheverdacht sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.