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Gesperrte und gekündigte Konten

Konto gesperrt nach Todesfall?

Erben sehen sich teilweise mit Problemen bezüglich dem Kontozugang konfrontiert, wenn nach einem Todesfall das Konto des Erblassers gesperrt worden ist. Es gilt in diesen Fällen, rechtssicher und zeitnah zu reagieren.

Grundsätzlich sind Banken selbstverständlich darauf eingestellt, die Vermögenswerte einer verstorbenen Person hinsichtlich der Erbengemeinschaft sicher aufzubewahren. Hierzu gehört auch, einen rechtskonformen Zugriff zu ermöglichen.

Auf einen Blick!

  1. Konto gesperrt nach Todesfall? Geldwäsche und Abgabenordnung beachten.
  2. Notwendige Vollmacht und/oder Erbschein zum Nachlasskonto vorhanden?
  3. Auskunftsansprüche und rechtliche Durchsetzung.
  4. Bei Problemen mit der Bank einen spezialisierten Anwalt einschalten.


Nicht immer verfügen die Erben über alle notwendigen Informationen. Teilweise ist nach einem Todesfall nicht einmal klar, bei welchen Banken der Erblasser ein Girokonto und gegebenenfalls Depots geführt hatte.

Konto gesperrt nach Todesfall und Erbschaft? Anwalt hilft!
Wie in diesem Fall, kann es wegen eines Todesfalles und damit verbundener Erbschaft bei Weiterführung des Kontos zu einer Kontosperrung kommen!

Kontosperre nach Todesfall: Banken müssen aufpassen!

Wenn nach einem Todesfall das Konto gesperrt wird, sollten betroffene Erben, die nun mehr nicht an die Vermögenswerte gelangen, zunächst die Perspektive der Bank verstehen. Banken sind aufgrund der Bestimmungen aus dem Geldwäschegesetz, sowie der Abgabenordnung und weiteren Rechtsgrundlagen dazu verpflichtet, das Konto einer verstorbenen Person nicht „ewig“ weiterzuführen.

Denn grundsätzlich ist das Bankkonto eines Verstorbenen ein Konto, welches nicht mehr weitergeführt werden darf. Zu hoch ist das Missbrauchspotenzial und die rechtlichen Risiken für die Bank, sowie für die Erbengemeinschaft.

Erste Schritte nach Todesfall!

Zunächst wird die Bank bemüht sein, die Erbenlegitimation einzufordern. Hierzu können Generalvollmachten, notarielle Erbverträge und weitere Dokumente gehören. Erst bei Vorlage dieser Erbnachweise kann die Bank überhaupt einen Zugriff zum Nachlasskonto eröffnen.

Melden sich die Erben nicht, oder handeln die Erben nicht zeitnah genug, muss das Konto nach dem Todesfall gesperrt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bank „einfach so“ das verbleibende Guthaben einzieht.

Konto gesperrt nach Todesfall? Umschreibung des Nachlasskontos notwendig!

Der übliche Weg der Banken, nachdem ein Todesfall eines Kontoinhabers eingetroffen ist, wird als Umschreibung des Kontos (oder Kontoauflösung) bezeichnet. Hierbei sollen die Erben nun mehr die Konteninhaber werden, beziehungsweise die Guthaben gemäß Erbnachweis und Erbfolge abziehen und das Bankkonto endgültig schließen.

Wichtig ist hierbei, nicht lediglich auf das verbleibende Kontoguthaben zu achten. Erben sind gut beraten, neben der eigentlichen Umschreibung des Kontos nebst Guthaben auch die bankbezogenen Dokumente des Verstorbenen einzufordern. Denn beispielsweise könnte es in Zukunft wichtig sein, die Kontoauszüge und Depotauszüge griffbereit zu haben.

Denn nicht immer ist den Erben klar, welche Verpflichtungen und Lastschriften mit einem Nachlasskonto der verstorbenen Person verbunden sind. Je mehr Unterlagen die Erbengemeinschaft nach dem Todesfall hinsichtlich des gesperrten oder umgeschriebenen Konto erlangt, desto besser.

Nachlasskonto wird zunächst wie zuvor weitergeführt!

Nach dem Ableben eines Kontoinhabers wird die Bank das Nachlasskonto erst einmal in der Weise weiterführen, wie es zu Lebzeiten mit dem Kontoinhaber vereinbart worden ist. Konkret werden beispielsweise Lastschriften und Daueraufträge weiterhin gebucht.

Bis das Konto gesperrt worden ist, weil sich etwa Erben nicht rechtzeitig melden oder unzureichende Erbnachweise vorgelegt haben, bleibt das Bankkonto der verstorbenen Person aktiv. Schwierig für Banken wird es, wenn die Deckung des Nachlasskontos nicht mehr gegeben ist – oder ungewöhnliche Transaktionen plötzlich vorgenommen werden.

Finger weg vom Konto der Erbengemeinschaft?

Ein unberechtigter Fremdzugriff ist nicht immer auszuschließen. Die Banken verfügen zunächst über keine weiteren Informationen hinsichtlich der Erbnachfolge oder etwaiger Generalvollmachten.

Teilweise verfügen Erben, wie auch Nichtberechtigte jedoch über die Login-Daten zum Onlinebanking. Somit können Vermögensbewegungen vorgenommen werden, die nicht von der eigentlich vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Erbfolge umfasst wären.

Kontosperrung nach Todesfall als Druckmittel der Bank?

In einigen Fällen nutzen Banken die Situation des verstorbenen Kontoinhabers hinsichtlich der Erben für eigene Zwecke aus. So kommt es vor, dass die Umschreibung des Kontos in Aussicht gestellt wird und alle Erbnachweise vorhanden sind – dennoch verlangen manche Banken zusätzliche Zustimmungen.

Diese dann zu vereinbarenden Vertragsinhalte können sich beispielsweise auf die Einführung eines Verwahrentgelts beziehen. Die eigentliche Kontoumschreibung bezieht sich jedoch auf das Vertragsverhältnis, welches der verstorbene Kontoinhaber ursprünglich mit der Bank geschlossen hatte.

Erben sollten aufpassen!

Insofern sind Erben gut beraten, nicht „blind“ alle von der Bank geforderten, zusätzlichen AGB anzuerkennen. Denn es geht primär um eine rechtskonforme Übertragung des Guthabens oder Umschreibung des Kontos – nicht um eine Neuverhandlung von Vertragsbedingungen.

Dass nach einem Todesfall ein Konto gesperrt wird, könnte als „Druckmittel“ einiger Banken verstanden werden. Dennoch sollten sich Erben nicht durch eine Kontosperre einschüchtern lassen. Gegen die Kontosperrung nach einem Todesfall kann sich rechtlich gewehrt werden.

Nachlasskonto umschreiben und freischalten lassen!

Erben haben mit dem Todesfall an sich bereits genügend neue Sorgen. Es sollte nicht noch eine unschöne Streitigkeit mit einer Bank hinsichtlich des Nachlasskontos hinzukommen.

Ist nach einem Todesfall das Konto gesperrt worden, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Ihr Anwalt sollte auf Kontosperren spezialisiert sein. Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt können Sie gegenüber der Bank Ihre Rechte durchsetzen und das Nachlasskonto freischalten lassen.

  1. Probleme mit dem Nachlasskonto, weil es gesperrt worden ist?
  2. Kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular anfordern.
  3. Anwalt einschalten, der mit der Rechtsabteilung besagter Bank korrespondieren wird.
  4. Zeitnahe Freischaltung und Reaktivierung des Nachlasskontos möglich.

     

Fragen und Antworten zur Kontosperrung nach Todesfall

Grundsätzlich erfolgt eine Kontosperre des Nachlasskontos nur, wenn die Bank nicht über ausreichende Erbnachweise verfügt oder sich die Erben nicht zeitnah genug melden. Auf Dauer dürfen Banken das Konto einer verstorbenen Person nicht weiterführen. Es bedarf der Umschreibung des Kontos und/oder der Abziehung aller dort befindlichen Guthaben.

 

Treten Sie als Erbe zunächst selbst mit der Bank in Kontakt. Wird die Kontosperrung nicht zeitnah aufgehoben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Eine Kontosperrung nach einem Todesfall bedeutet nicht, dass die Bank sich das Vermögen des Erblassers "einverleiben" kann. Die Kontosperre ist zunächst eine vorübergehende Maßnahme der Bank, um geldwäscherechtlichen Vorschriften zu genügen.

Ihr Rechtsanwalt wird zunächst außergerichtlich mit der Bank hinsichtlich des Nachlasskontos korrespondieren. Hierbei wird sich erfahrungsgemäß aufklären lassen, weshalb das Konto gesperrt worden ist. Womöglich fehlen noch Erblegitimationen und Nachweise, oder es liegen andere Gründe vor. 

 

Im engen Austausch mit der Rechtsabteilung der Bank wird Ihr Rechtsanwalt die Kontosperrung aufheben können, wenn alles ordnungsgemäß eingereicht worden ist. Es erfolgt dann üblicherweise die Umschreibung des Kontos.