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Gesperrte und gekündigte Konten

Kontosperrung durch Staatsanwaltschaft?

Bei einer Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft ist Ihr Guthaben eingefroren. Sie können nicht mehr frei über Ihr Vermögen verfügen und müssen sich mit strafrechtlichen Tatvorwürfen auseinandersetzen.

Womöglich richten sich die Tatvorwürfe gegen Sie als Kontoinhaber, oder gegen eine Person, die eine Transaktion auf Ihr Konto veranlasst hat. In jedem Falle wird die Kontosperre durch die Staatsanwaltschaft vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auf einen Blick!

  1. Kontosperrung durch Staatsanwaltschaft?
  2. Sofort Anwalt einschalten.
  3. Keine unbedachten Angaben gegenüber der Bank machen.
  4. Sachlage rechtssicher aufklären lassen.
  5. Auf zeitnahe Freischaltung und Entsperrung vom Konto hinwirken.


Wenn die Staatsanwaltschaft ein Konto gesperrt hat, dürfte in den allermeisten Fällen keine vorherige Ankündigung erfolgen.

Die Kontosperre geschieht ohne Ankündigung und für die betroffene Person scheint es, als wäre sie ohne Grund veranlasst worden. Doch die Staatsanwaltschaft wird nicht ohne Grund ein Konto sperren lassen.

Kontosperrung durch Staatsanwaltschaft? Anwalt berät!
Auch eine Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und andere Ermittlungsbehörden ist möglich!

Gründe für eine Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft!

Die Ursachen hinter einem durch die Staatsanwaltschaft gesperrten Kontos sind vielfältig. Es handelt sich um strafrechtliche Ermittlungen. Diese Ermittlungen können sich gegen den gesperrten Kontoinhaber richten, oder gegen eine andere Person.

Sollte die andere Person verdächtigt worden sein und versuchen, ihr Geld unzulässiger Weise auf andere Bankkonten zu verteilen, kann die Staatsanwaltschaft auch das Konto eines „an sich Unbeteiligten“ sperren lassen.

In vielen Fällen veranlasst die Staatsanwaltschaft beispielsweise wegen folgender Straftatbestände und Konstellationen eine Kontosperrung:

  • Geldwäsche
  • Illegaler Handel mit Waren und Dienstleistungen
  • Betrug 
  • Steuerhinterziehung
  • Zwangsmaßnahmen
  • Sozialversicherungsbetrug

Weitere Gründe seitens Staatsanwaltschaft denkbar!

  • Verschleierung von Straftaten
  • Untreue
  • Spendenaffären
  • Unklare Mittelherkunft
  • Auffällige Auslandsüberweisungen


Diese Auflistung ist nicht abschließend zu verstehen. Die Staatsanwaltschaften können bei begründetem Verdacht und um weitere Straftaten zu verhindern, eine sofortige Kontosperre in die Wege leiten.

Nicht immer sind diese Kontosperrungen im Einzelfall rechtlich zulässig oder angemessen – doch wirksam werden sie unmittelbar.

Geldwäscheverdacht: Staatsanwaltschaft sperrt Konten bei auffälligen Transaktionen!

In den letzten Jahren sind insbesondere aufgrund des Geldwäschegesetzes Bankkonten gesperrt worden. Hierbei sind sowohl die Banken selbst aktiv, als auch die Staatsanwaltschaften.

Solche wegen eines Geldwäscheverdachts staatsanwaltlich gesperrte Konten können sowohl Privatkonten, als auch Geschäftskonten sein. Beim Geldwäscherverdacht geht es zuvorderst um die legale Herkunft der finanziellen Mittel.

Es werden handfeste Nachweise gefordert, welche darlegen, dass die eingesetzten oder erhaltenen Vermögenswerte nicht aus illegalem Ursprung stammen.

Nachweispflicht verstehen, sonst Kontosperrung reales Szenario!

Mittelherkunftsnachweis: Alle Vermögensbewegungen auf einem Bankkonto müssen unter geldwäscherechtlichen Aspekten nachvollziehbar sein. Banken fragen konkret danach, woher Bareinzahlungen und Geldeingänge kommen – falls die Mittelherkunft nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Bei dauerhaft ungeklärten Transaktionen oder verdächtigen Zahlungen wird das Konto gesperrt. Dies geschieht entweder durch die Bank, oder durch die Staatsanwaltschaft.

Betroffene könnten unter Umständen in die Situation geraten, sowohl gegenüber der Bank, als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft die rechtskonforme Herkunft ihrer Finanzmittel darzulegen. Hierbei gilt, dass nur ein lückenloser Herkunftsnachweis ausreichend ist.

Sofort reagieren, wenn die Staatsanwaltschaft das Konto gesperrt hat!

Grundsätzlich sollten Betroffene bei solchen Fällen unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt zu klären, weshalb die Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft vorgenommen worden ist, inwieweit der Kontoinhaber oder eine andere Person verdächtigt wird, und wann das Konto freigeschaltet werden kann.

Wenig hilfreich sind Versuche von Betroffenen, gegenüber der Bank ausufernde Aussagen zu treffen. Denn die Bank wird Ihr Konto nicht entsperren, wenn die Kontosperre durch eine Staatsanwaltschaft erfolgt ist – ganz gleich, was Sie als „Begründung“ gegenüber der Bank anführen möchten.

Vorsicht mit „lockeren Aussagen“!

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass alle Aussagen, die Sie gegenüber der Bank treffen, letztlich von der Staatsanwaltschaft verwendet werden könnten. Insofern ist mit Bedacht zu überlegen, ob sich Angaben gegenüber der Bank in diesen Fällen überhaupt empfehlen.

Ihr Rechtsanwalt wird zunächst mit der Staatsanwaltschaft und der Bank in Kontakt treten. Hierbei können einerseits datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche, als auch eine Akteneinsicht beantragt werden.

Dadurch erfahren Sie unmittelbar, woraus sich die Kontosperrung ergibt und ob Sie selbst verdächtigt werden.

Bank hüllt sich ins Schweigen bei Kontosperrung durch Staatsanwaltschaft?

Wundern Sie sich nicht, wenn die Bank keine Angaben zu der Kontosperre macht. Es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft die Kontosperrung verfügt hat und Ihre Bank nicht befugt ist, Angaben zu machen.

Denn die Aussagen der Bank und sonstige Informationen an den gesperrten Kontoinhaber könnten die behördlichen Strafermittlungen beeinträchtigen. Es ist daher „normal“, dass bei einer Kontosperre durch die Staatsanwaltschaft den Betroffenen zunächst keine transparenten Begründungen mitgeteilt werden.

Gewollte Intransparenz?

Hierbei kann besonders belastend sein, dass nicht einmal sofort ersichtlich ist, gegen wen sich der strafrechtliche Tatvorwurf richtet. Womöglich haben Sie als gesperrter Kontoinhaber selbst keine Straftat begangen, doch Gelder von einem Straftäter – wissentlich oder unwissentlich – in der Vergangenheit erhalten.

Ihr Rechtsanwalt sollte den Fall mit Ihnen gemeinsam prüfen und in engem Austausch mit der Bank und der Staatsanwaltschaft die Sachlage aufklären. Gehen Sie davon aus, dass die Bearbeitung durch einen Anwalt in diesen Fällen eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Denn eine Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft ist keinesfalls banal.

Konsequenzen eines von der Staatsanwaltschaft gesperrten Kontos für die Betroffenen!

Durch eine staatsanwaltliche Kontosperre soll verhindert werden, dass das in Frage stehende Bankkonto weiter verwendet werden kann. Faktisch wird also das dort befindliche Vermögen eingefroren und „lahmgelegt“.

Bareinzahlungen sind dann nicht mehr möglich. Ebenso ist das Abheben von Bargeld unterbunden. Die Bank wird ferner keine Überweisungen buchen und selbst eingehende Lastschriften könnten womöglich abgelehnt werden.

Abwarten und gleichzeitig reagieren?

Solange die staatsanwaltlichen oder polizeilichen Ermittlungen andauern, wird die Kontosperrung wohl nicht aufgehoben werden können. Daher sollten Betroffene schnellst möglich reagieren, um nicht mit einem monatelang oder gar jahrelang gesperrten Konto konfrontiert zu sein.

Achtung: Bei einem durch die Staatsanwaltschaft gesperrten Konto dürfte Ihre Bank Ihnen gegenüber zukünftig sehr skeptisch sein. Es ist davon auszugehen, dass zeitnah eine Kündigung des Kontos erfolgt.

Ein gekündigtes Konto bedeutet, dass selbst bei der Freischaltung und Entsperrung die geschäftliche Beziehung dauerhaft beendet werden soll. 

Nicht nur Banken, sondern auch Accounts bei Kryptobörsen betroffen!

Eine Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft kann sich auf ein handelsübliches Girokonto beziehen. Allerdings sind auch andere Kontenarten und Accounts bei sonstigen Finanzinstituten von diesen Konstellationen betroffen.

Beispielsweise sind Ihre Accounts bei Kryptobörsen ebenso wie Bankkonten als Vermögenskonten anzusehen. Daher kann bei einem strafrechtlichen Verdachtsmoment nicht nur Ihr Bankkonto, sondern auch Ihr Account bei einer Kryptobörse gesperrt werden.

Insbesondere bei den Kryptowährungen zeigt sich oftmals, dass illegale Werte auf verschiedene Wallets und Accounts verteilt werden. Nicht immer wissen die betroffenen Accountinhaber, welche „Geschichte“ ihre digitalen Werte tatsächlich haben.

Staatsanwaltschaft kann auch sonstige Konten sperren lassen!

Daher könnte eine Kontosperre durch die Staatsanwaltschaft auch Ihren Account bei einer Kryptobörse betreffen, selbst wenn Sie in eigener Person keine Straftat begangen haben.

Womöglich sind die von Ihnen erworbenen Bitcoins oder andere Kryptowährungen in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig gewesen.

Durch die Blockchain und die Transaktionshistorie dieser digitalen Werte sind Sie als Besitzer leider mit der unschönen Vergangenheit der Vermögenswerte „verbunden“.

Sollte Ihr Account bei einer Kryptobörse durch die Staatsanwaltschaft gesperrt worden sein, können Sie sich ebenso wie bei einem gesperrten Girokonto anwaltlich beraten lassen.

Kostenfreie Ersteinschätzung bei Kontosperrung durch Staatsanwaltschaft einholen!

Betroffene der oben beschriebenen Problematiken können sich unverbindlich über das Kontaktformular melden. Gern können Sie uns mitteilen, seit wann Ihr Konto gesperrt worden ist, welche Gründe Sie dahinter vermute und inwiefern die Staatsanwaltschaft oder Bank bereits Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat.

Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem speziellen Einzelfall. Auf dieser Grundlage können Sie frei entscheiden, ob eine juristische Vertretung in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Auf Wunsch können unverzüglich alle rechtlich notwendigen Maßnahmen veranlasst werden. Ziel ist es, den Hintergrund der Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft lückenlos aufzuklären und auf die Freischaltung des Kontos hinzuwirken. Je nach konkreter Fallkonstellation kann die Bearbeitungsdauer einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten betragen.

Fragen und Antworten zur Kontosperrung durch Behörden!

Eine staatsanwaltlich veranlasste Kontosperre sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Es scheint ein strafrechtlicher Tatvorwurf im Raum zu stehen - entweder gegen Sie selbst, oder gegen eine andere Person, die Gelder auf Ihr Konto eingezahlt hatte.

 

Es ist dringend anzuraten, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ihr Anwalt wird die notwendigen, juristischen Schritte für Sie einleiten.

Eine Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt in den allermeisten Fällen ohne vorherige Ankündigung und wirkt auf Betroffene oftmals wie "ohne Grund" vollzogen. Doch einen Grund wird es sicherlich geben - inwieweit Ihnen dieser Grund mitgeteilt wird, ist eine andere Frage.

 

Wenden Sie sich unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Der Hintergrund der Kontosperre durch die Staatsanwaltschaft sollte aufgeklärt werden. 

Ihr Kontoguthaben ist durch eine Kontosperre seitens der Staatsanwaltschaft eingefroren worden. Die Bank wird keinesfalls Abhebungen oder Überweisungen erlauben. Dieser Zustand dauert solange an, bis der strafrechtliche Tatvorwurf lückenlos aufgeklärt worden ist.