Hypovereinsbank Konto gesperrt?
Womöglich ist aktuell Ihr Hypovereinsbank Konto gesperrt und Sie wissen nicht, wie Ihnen geschieht. Den Grund für die Kontosperre kennen Sie nicht, und Ihr Girokonto wurde „über Nacht eingefroren“.
Wussten Sie, dass sich viele Kundinnen und Kunden von allen in Deutschland zugelassenen Banken in dieser Situation wiederfinden?
Denn die Anzahl der Kontosperrungen nimmt zu – nicht nur bei der Hypovereinsbank. Doch Betroffene können sich effektiv gegen die Sperre wehren.
Auf einen Blick!
- Hypovereinsbank hat Ihr Konto gesperrt?
- Bisher waren Sie zufrieden, doch was jetzt?
- Kundenberater vermutlich nicht erreichbar?
- Grund der Kontosperre herausfinden.
- Anspruch auf Freischalten geltend machen.
- Rechtsanwalt informieren. Sich wehren!
Hypovereinsbank ist „in Ordnung“?
Die gute Nachricht vorweg: bei der Hypovereinsbank (Unicredit Bank AG) handelt es sich um einen vertrauenswürdigen Finanzdienstleister. Dennoch müssen Sie sich darum kümmern, dass Ihr Konto entsperrt und freigeschaltet werden kann.
Ansonsten könnte die Kontosperre unangenehm lang andauern. In der Zwischenzeit könnten Sie in erhebliche Schwierigkeiten geraten, da nicht ersichtlich ist, inwieweit eingehende Geldeingänge oder Lastschriften ordnungsgemäß verbucht werden.
Kontosperre kann bedeuten, dass die Hypovereinsbank einen Geldwäscheverdacht gegen Sie hegt!
Das Verhältnis zwischen Bank und Kundschaft ist nicht mehr so, wie es einst war. Denn „früher“ herrschte großes Vertrauen zueinander. Mittlerweile müssen Banken ihre eigenen Kundinnen und Kunden gemäß des Geldwäschegesetzes durchleuchten.
Wenn Ihr Hypovereinsbank Konto gesperrt wurde – insbesondere, wenn dies plötzlich und ohne Vorwarnung geschah – könnten angeblich verdächtige Zahlungen der Grund sein. Denn die Hypovereinsbank ist verpflichtet, ungewöhnlich hohe Geldsummen bei der Kundschaft zu prüfen und zu hinterfragen.
Wie läuft das konkret ab?
Bargeldeinzahlung: Bestandskunden der Hypovereinsbank können Bareinzahlungen bis zu 10.000,00 Euro ohne eine Nachweispflicht tätigen. Doch alles darüber bedarf eines konkreten Herkunftsnachweises („Woher stammt das Geld?“).
Für Neukunden der Hypovereinsbank hat der Gesetzgeber dieses Limit sogar auf 2.500,00 Euro verkürzt. Wer erst vor kurzem ein Konto bei der Hypovereinsbank eröffnet hat, und der Bank bis dato unbekannt war, muss also „mehr nachweisen“.
Was passiert, wenn Kundinnen und Kunden dieser Nachweispflicht nicht rechtssicher nachkommen? Ganz einfach. Das Hypovereinsbank Konto wird gesperrt, und zeitgleich könnte eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche ergehen. Ferner muss die Bank die versuchte Bareinzahlung ablehnen.
Nicht nur Bargeld betroffen! Hypovereinsbank Konto gesperrt, weil Überweisung „unklar“ ist?
Diese ominöse Nachweispflicht für das eigene Vermögen betrifft nicht nur Bargeldeinzahlungen. Denn Banken wie die Hypovereinsbank müssen in ähnlicher Weise auch das sonstige, „digitale Zahlungsverhalten“ der Kundschaft nach Auffälligkeiten durchforsten.
Hierfür nutzen Banken softwaregestützte Systeme, welche verdächtige Transaktionen dem zuständigen Bankangestellten zur näheren Begutachtung melden. Ihr Bankberater bekommt also „angezeigt“, wenn Sie eine ungewöhnlich große Überweisung tätigen oder einen auffällig hohen Geldeingang auf Ihrem Girokonto verzeichnen.
Im Zweifel bedeutet dies, dass Ihr Hypovereinsbank Konto gesperrt wird. Denn die Bank muss aus Haftungsgründen lieber „einmal zu viel sperren, als zu wenig“. Während und nach der Kontosperrung kann die Situation dann „aufgeklärt werden“.
Konteninhaber leiden!
Doch in der Zwischenzeit ist die Kontosperre für den betroffenen Kontoinhaber enorm belastend.
Beispiel: Sie erhalten aus dem Ausland einen hohen Geldbetrag. Da die Hypovereinsbank diesen Zahlungseingang nicht mit Ihrer bisherigen Kontohistorie gedanklich in Einklang bringen kann, erhalten Sie konkrete Rückfragen des Bankberaters.
Da Sie dies als Eingriff in Ihre Privatsphäre empfinden, antworten Sie nur „mit dem Nötigsten“. Dann wird plötzlich Ihr Hypovereinsbank Konto gesperrt, bis Sie „alles mitteilen“.
Betrügerische Mails, welche den Namen der Hypovereinsbank missbrauchen!
Aufpassen müssen Sie bei einer vermeintlichen Kontosperre der Hypovereinsbank, wenn diese Ihnen vorab aus dubioser Quelle per Mail mitgeteilt wird. Denn wie hier nachzulesen ist, nutzen betrügerische Personen den Namen der Hypovereinsbank. Es werden gefälschte Mails verschickt, die den Anschein erwecken, als stammten sie tatsächlich von der Hypovereinsbank.
Ziel der Kriminellen ist es hierbei, Sie auf einen Link zu lenken, der Sie wiederum zur Eingabe der Login-Daten zu Ihrem Onlinebanking animiert. Die verlinkte Website in der betrügerischen Mail ist vom Design her so gestaltet wie die echte Internetpräsenz der Hypovereinsbank.
Wurde wirklich Ihr Hypovereinsbank Konto gesperrt?
Zur Betrugsprävention informiert die Hypovereinsbank auf ihrer eigenen Website. Sollten Sie also eine Mail mit dem Betreff „Hypovereinsbank – Konto gesperrt!“ erhalten, dürften Sie skeptisch sein. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Bankberater, inwieweit diese Mail wirklich von der Hypovereinsbank stammt.
In einigen Fällen drohen die Betrüger mit dieser Masche an gefälschten Mails damit, dass „bald“ Ihr Konto gesperrt werden würde. Sie müssten dann dies und jenes unternehmen, um letztlich die Kontosperre noch verhindern zu können. Auch hier gilt: die Hypovereinsbank wird auf diesem Wege keine Kontosperrung ankündigen. Es handelt sich um eine Betrugsmasche.
Unicredit Bank AG (Hypovereinsbank) und Kryptowährungen?
In die Schlagzeilen der sozialen Netzwerke schaffte es kürzlich die UniCredit Italia aufgrund ihrer kritischen Haltung zu Kryptowährungen. Wie hier nachzulesen ist, hatte die UniCredit Italia (quasi das italienische Pendant zur Hypovereinsbank) angekündigt, Nutzer zu sperren, welche auf Kryptobörsen einzahlen wollen.
Dies führte nachvollziehbarer Weise zu einem regelrechten Aufschrei auf Twitter. Denn die finanzielle Freiheit umfasst auch, eigenverantwortlich das rechtmäßig erlangte Vermögen in Kryptowährungen zu investieren. Dass allein wegen eines Investments in Bitcoin oder andere digitale Werte das Konto gesperrt werden solle, ist unerhört.
Anscheinend „ruderte“ die UniCredit Italia zeitnah zurück. Denn eine Gesetzesgrundlage für diese angekündigte Kontosperre besteht in dieser Form nicht – auch vertragliche Absprachen diesbezüglich dürfen juristisch hinterfragt werden.
Ab jetzt „grünes Licht“?
Inwieweit die deutsche Marke Hypovereinsbank (Unicredit Bank AG) eine ähnlich kritische Haltung zu Kryptowährungen aufweist, ist vorliegend nicht bekannt. Aktuell darf davon ausgegangen werden, dass die Hypovereinsbank Ihr Konto nicht allein wegen eines Investments in Kryptowährungen sperren würde.
Was aber wichtig ist: Hohe Zahlungseingänge, welche Sie von Kryptobörsen aus dem Ausland auf Ihr deutsches Girokonto bei der Hypovereinsbank erhalten, könnten zu unangenehmen Rückfragen der Bank führen.
Empfehlenswert ist es daher, die geplante „große Transaktion“ zuvor mit dem zuständigen Bankberater abzusprechen – sodass es nicht zu einer bösen Überraschung kommt.
Wie lange bleibt das Hypovereinsbank Konto gesperrt?
Die Dauer einer vollzogenen Kontosperre hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Denn es gibt Konstellationen, in denen lediglich ein Missverständnis zur Kontosperrung geführt hat – klärt sich diese Unstimmigkeit zeitnah auf, kann das Konto binnen weniger Stunden oder weniger Tage entsperrt und freigeschaltet werden.
Doch bei komplizierten Fällen sieht das anders aus. Dann kann eine Kontosperre bei der Hypovereinsbank sogar Monate lang andauern. Ist beispielsweise eine betrügerische Aktivität auf Ihrem Girokonto festgestellt worden, und richtet sich der Betrugsverdacht sogar gegen Sie, könnten strafrechtliche Ermittlungen eine „ewig erscheinende Kontosperre“ als Folge haben.
Behörden können Konten sperren!
Selbiges gilt bei Kontosperren, die vom Finanzamt oder von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden sind. Hier ist mit keiner „sofortigen Entsperrung“ zu rechnen. Viel mehr sollten sich Betroffene in diesen Fällen sofort an einen auf gesperrte Konten spezialisierten Anwalt wenden, um rechtssicher vorzugehen.
Grundsätzlich gilt:
- Normale Kontosperre: wenige Stunden, wenige Tage.
- Komplikationen: mehrere Tage, mehrere Wochen.
- Schwere Fälle: Bankkonto für Monate oder Jahre gesperrt.
Richtige Vorgehensweise bei einer Kontosperrung!
Wenn Ihr Hypovereinsbank Konto gesperrt wurde, sollten Sie sofort Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sie haben vermutlich einen persönlichen Ansprechpartner – ansonsten rufen Sie dort an, oder Sie schreiben eine Nachricht/Mail.
Wichtig: Wenn sich die Situation nicht zeitnah aufklären lässt, müssen Sie „Schlimmes befürchten“. Denn es könnten ernstzunehmende Gründe für die Kontosperre vorliegen, die vom Telefon-Support der Hypovereinsbank oder Ihrem Bankberater nicht beseitigt werden.
Dann müssen Sie selbst nochmals aktiver gegen die Kontosperrung vorgehen. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich auf gesperrte Girokonten spezialisiert hat. Ihr Anwalt wird mit der Rechtsabteilung der Hypovereinsbank korrespondieren.
Wieso hilft das?
Auf diesem Wege kann erfahrungsgemäß binnen weniger Tage die Situation aufgeklärt werden. Ziel ist es hierbei, ihr Konto freischalten und entsperren zu lassen – sodass Sie wieder „normal“ Ihrem Leben nachgehen können.
Bei allem verständlichen Frust über ein eingefrorenes Konto, bitte bleiben Sie stets sachlich im Umgang mit der Hypovereinsbank. Es nützt nichts, dem einzelnen Bankangestellten am Telefon einen Vorwurf zu unterbreiten.
Argumentieren Sie auf rein juristischer Ebene, oder überlassen Sie die Auseinandersetzung direkt einem Anwalt.
Kostenfreie Ersteinschätzung einholen, wenn Hypovereinsbank Konto gesperrt wurde!
Nicht ohne Grund wurde die vorliegende Website bereitgestellt. Betroffene einer Kontosperre haben die Möglichkeit, sich unverbindlich informieren zu lassen. Ferner kann über das Kontaktformular eine kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt angefordert werden.
Für die anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem speziellen Einzelfall sind lediglich Angaben darüber notwendig, seit wann Sie bei der Hypovereinsbank ihr Konto führen, wie lange die Kontosperrung bereits andauert, und inwieweit Ihr eigener Austausch mit der Bank ein Ergebnis gebracht hat. Sie erhalten unverzüglich eine konkrete Antwort.
Anwalt kostenfrei anfragen!
Auf Wunsch können zeitnah die notwendigen, rechtlichen Maßnahmen für Ihre Situation ergriffen werden. Dabei soll einerseits eine möglicherweise drohende Kündigung seitens der Hypovereinsbank abgewendet, und selbstverständlich das Konto freigeschaltet werden.
Falls Sie mit der Hypovereinsbank per Mail oder per Brief im Austausch standen, sollten Sie diese Kommunikation entsprechend speichern und archivieren. Denn im seltenen Falle einer juristischen Eskalation benötigen Sie gerichtsfeste Nachweise, um bestmöglich Ihre Rechte verteidigen zu können.
Fragen und Antworten zur HypoVereinsbank Kontosperrung!
Was tun, wenn das Hypovereinsbank Konto gesperrt wurde?
Bleiben Sie sachlich im Kontakt mit der Hypovereinsbank. Versuchen Sie zunächst selbst, den Grund der Kontosperre zu erfahren. Scheitern Sie hierbei, oder "kommen Sie nicht voran", können Sie einen spezialisierten Anwalt einschalten. Ihr Rechtsanwalt wird dann gegen die Kontosperrung für Sie rechtssicher vorgehen können.
Wie lange dauert die Kontosperre bei der Hypovereinsbank?
Die Dauer der Kontosperrung hängt maßgeblich davon ab, weshalb Ihr Bankkonto gesperrt wurde. Falls die Hypovereinsbank gegen Sie einen Geldwäscheverdacht hegt (was heutzutage leider schnell passieren kann), könnte die Sperre über Wochen oder Monate andauern. Wehren Sie sich entsprechend, falls Sie die Situation als ungerechtfertigt ansehen.
Weshalb wurde mein Hypovereinsbank Konto gesperrt?
Zu den häufigsten Gründen einer Kontosperre zählen mittlerweile "verdächtige Bargeldeinzahlungen" und "ungewöhnliche Transaktionen". Sie müssen im Zweifel die legale Quelle Ihrer Finanzmittel gegenüber der Hypovereinsbank belegen können. Bei Problemen hierbei wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Kontosperren.
- Veröffentlicht: 03.01.2023
- Letzte Änderung: 17.01.2023