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und Wirtschaftsrecht
Gesperrte und gekündigte Konten

Konto gesperrt wegen Geldwäsche?

Es gibt banale Gründe, weshalb eine Kontosperrung erfolgt. Allerdings zählt „Konto gesperrt wegen Geldwäsche“ nicht zu diesen banalen Gründen.

Denn ein Geldwäscheverdacht ist eine ernstzunehmende Angelegenheit, und die diesbezügliche Kontosperre zunächst das kleinste Problem.

  1. Aufgrund von Geldwäsche Konto gesperrt? Sofort Anwalt einschalten.
  2. Keine Aussagen gegenüber der Bank tätigen.
  3. Strafrechtliche Ermittlungen laufen womöglich gegen Sie.
  4. Guthaben kann nicht bewegt werden.
  5. Möglicherweise weitere Konten betroffen.

Ernste Gründe?

Bei einem Geldwäscheverdacht ist davon auszugehen, dass Ihr Konto so lange gesperrt bleibt, bis der strafrechtlich relevante Verdachtsmoment lückenlos ausgeräumt wurde.

Gehen Sie davon aus, dass im Hintergrund bereits umfassende Ermittlungen gegen Sie anlaufen.

Überlassen Sie bei Fällen der Geldwäsche jedwede Korrespondenz mit der Bank oder anderen Stellen Ihrem Rechtsanwalt. Alle Aussagen, die Sie selbst tätigen, könnten gegen Sie verwendet werden.

Konto gesperrt wegen Verdacht auf Geldwäsche? Anwalt hilft!
Plötzlich ist das Konto wegen Verdacht auf Geldwäsche gesperrt! Auch ohne Bargeldeinzahlungen fordern Banken mittlerweile Erklärungen für Transaktionen.

Verdacht auf Geldwäsche bei Kontosperre durch Bank?

Banken sind heutzutage gesetzgeberisch dazu verpflichtet, gewisse Transaktionen der Kundschaft zu hinterfragen. Dies dient der Eindämmung von Geldwäsche.

Konkret bedeutet es, dass Ihre Bank auffällige Vermögensbewegungen auf Ihrem Konto überprüfen muss. Dies kann bei größeren Summen standardmäßig erfolgen, jedoch auch „händisch“ bezüglich kleinerer Überweisungen oder Bareinzahlungen.

Ein Verdacht auf Geldwäsche liegt unter anderem vor, wenn:

  • auffällig viele Bareinzahlungen vorgenommen werden,
  • ungeklärte Auslandsüberweisungen vorliegen,
  • hohe Geldeingänge ohne Mittelherkunft eingehen,
  • geschäftliche Transaktionen über ein Privatkonto abgewickelt werden,
  • dauernde Vermögenstransfers mit einer Vielzahl unbekannter Personen erfolgen,
  • Geldeingänge nicht zum Gehalt oder zur sonstigen Vermögenssituation passen mögen,


und bei vielen weiteren Fallkonstellationen.

Sperre trifft Konteninhaber hart!

Die Folge eines solchen Geldwäscheverdachts ist, dass das betroffene Konto gesperrt und das Guthaben eingefroren wird.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber im Zusammenspiel mit Vorgaben der BaFin darauf hingewirkt, dass Bargeldeinzahlungen über 10.000,00 Euro (bei Bestandskunden) und über 2.500,00 Euro (bei Neukunden) stets auf die Herkunft des Geldes geprüft werden müssen.

Konto gesperrt: Geldwäsche als Grund genannt, oder nicht?

Eine Kontosperrung erfolgt in der Regel für Betroffene ohne Ankündigung – also völlig überraschend. Dies hat Gründe. Denn eine Vorwarnung würde den Zweck einer Kontosperre insbesondere bei einem Geldwäscheverdacht zunichte machen.

Dass Ihr Konto gesperrt wird, ohne zuvor die Chance zur Klärung eingeräumt zu bekommen, ist beim Verdacht auf Geldwäsche also „normal“. Erst nachdem das Konto eingefroren wurde, kann gegebenenfalls mit der Aufklärung der Sachlage begonnen werden.

Bank hüllt sich ins Schweigen?

Hierbei erweist sich insbesondere ein Umstand als schwierig. Denn die Bank wird womöglich nicht offen kommunizieren, dass das Konto wegen Geldwäsche gesperrt worden ist. Stattdessen könnten andere Gründe, oder gar keine Begründung mitgeteilt werden.

Somit haben betroffene Personen mitunter keine direkte Möglichkeit, auf die eigentliche Begründung der Kontosperre zu reagieren. Auf Betroffene wirkt es so, als sei das Konto ohne Grund gesperrt worden.

Hilfreich ist es in diesen Fällen, die eigene Kontenhistorie selbstkritisch zu hinterfragen. Gab es auffällige, verdächtige Vermögensbewegungen, die für die Bank nicht nachvollziehbar waren?

Geldwäschegesetz und Kontosperrung!

Das geltende Geldwäschegesetz ist so streng gestrickt worden, dass Banken im Zweifel die Bankkonten lieber einmal zu viel als zu wenig sperren.

Denn ein zu Unrecht gesperrtes Konto kann im Nachgang entsperrt werden, aber einen echten Geldwäscher „davonkommen zu lassen“ hat für die Bank strafrechtliche und finanzaufsichtsrechtliche Konsequenzen.

Privatkonto und Firmenkonto?

Für die Maßnahmen eines Finanzinstituts gegen Geldwäsche sieht das Geldwäschegesetz im Übrigen keine gesonderte Unterscheidung zwischen Privatkonto und Geschäftskonto vor.

Bei einem Geldwäscheverdacht kann das Geschäftskonto gesperrt werden – entweder zusätzlich zum gesperrten Privatkonto, oder einzeln (weil etwa der Betrieb anscheinend Geldwäsche durchführt).

Bank muss bei Geldwäscheverdacht „auf der Hut sein“!

Aus dem Geldwäschegesetz ergibt sich für kontoführende Finanzinstitute die Pflicht, eine Risikoeinstufung der Kundschaft vorzunehmen und diese fortwährend zu überprüfen. Ferner müssen Geldeingänge und Transaktionen überwacht und gegebenenfalls kritisch beleuchtet werden.

Beispiel 1: Kunde A hat bei der Bank B seit Jahrzehnten sein Gehaltskonto. Jeden Monat erhält er ein sehr hohes Gehalt.

Als ein fünfstelliger Geldeingang aus dem Ausland erfolgt, ist zunächst für die Bank B kein Verdachtsmoment gegeben. Denn der Geldeingang passt grundsätzlich zu dem hohen Gehalt des A und seiner sonstigen Vermögenssituation.

Und was noch?

Beispiel 2: Kunde C hat bei der Bank B seit kurzem sowohl sein Privatkonto, als auch sein Geschäftskonto eröffnet.

Auf beiden Konten gibt es keine nennenswerten Transaktionen, alles scheint „still zu stehen“. Plötzlich erhält C auf seinem Privatkonto mehrere, kleinere Geldeingänge von unterschiedlichen Privatpersonen.

Auf seinem Geschäftskonto erfolgen plötzlich hohe Geldeingänge von unterschiedlichen Betrieben. Die Bank wird auf den Vorgang aufmerksam.

Konto gesperrt wegen Geldwäscheverdacht?

Bei einem Geldwäscheverdacht handelt es sich erstens um eine Maßnahmen der Bank gegen die Kundschaft, aber zweitens um eine sich daran anschließende, strafrechtliche Ermittlung.

Somit sollten diese Fälle unverzüglich mit einem spezialisierten Anwalt besprochen und entsprechend rechtssicher reagiert werden.

FIU-Behörde könnte eingeschaltet werden!

Üblicherweise wird bei einer Kontosperre wegen Geldwäscheverdacht zunächst die FIU informiert. Daran anknüpfend könnte das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft involviert werden.

Besagtes Konto wird gesperrt bleiben, bis die Frage der Geldwäsche geklärt ist – dies kann Monate, oder gar Jahre in Anspruch nehmen.

Nicht hilfreich sind folgende „Maßnahmen“:

  1. Wütende Mails an den Bankmitarbeiter.
  2. Unfreundliches Auftreten am Telefon.
  3. Versuche, Bargeld vom gesperrten Konto abzuheben.
  4. Anderen Personen Zugriff auf das gesperrte Konto zu gewähren.
  5. Beschwerden an den Vorstand der Bank.

Rechtssicher vorgehen!

All diese menschlich verständlichen, aber nicht zielführenden Reaktionen würden die Sachlage erfahrungsgemäß nur verschlimmern.

Gegen einen strafrechtlichen Geldwäscheverdacht sollte sich juristisch in vernünftiger Weise gewehrt werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene!

Auf der vorliegenden Website können Sie sich über die Themen Konto gesperrt und Konto gekündigt informieren. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche müssen Sie damit rechnen, dass die Bank zuerst die Kontosperre verhängt, und später eine Kontokündigung ausspricht.

Betroffene können sich über das Kontaktformular unverbindlich melden. Teilen Sie bitte mit, weshalb Ihr Konto gesperrt wurde, welche „Vorgeschichte“ es zwischen Ihnen und Ihrer Bank womöglich gibt, und inwieweit derzeit Guthaben eingefroren wurde.

Anwalt kostenfrei anfragen!

Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung. Auf Grundlage dieser anwaltlichen Rückmeldung können Sie entscheiden, ob juristische Maßnahmen gegen die Kontosperrung ergriffen werden sollen.

Erfahrungsgemäß können Komplikationen zwischen einer Bank und der Kundschaft zeitnah durch rechtsanwaltliche Intervention aufgeklärt werden. Ein unbegründeter Verdacht auf Geldwäsche lässt sich ausräumen.

Ziel ist es, das Konto freischalten und entsperren zu lassen, sowie einen etwaigen Geldwäscheverdacht rückstandslos aus der Welt zu schaffen.

Fragen und Antworten zur Kontosperrung und Geldwäschverdacht

Kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Kontosperren und Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt. Ihr Anwalt wird die weitere Korrespondenz mit Ihrer Bank und etwaigen anderen Stellen für Sie übernehmen. 

Ja. Ihre Bank ist dazu unter Umständen gesetzlich verpflichtet. Mittlerweile nehmen die Kontosperren aufgrund des Geldwäschegesetzes tagtäglich zu. Nicht immer sind die Kontosperrungen jedoch begründet.

Wenn Sie nicht rechtssicher auf die Kontosperrung reagieren, droht weiteres Unheil auf Grundlage des Geldwäschegesetzes. Der Geldwäscheverdacht wird an die zuständige Ermittlungsbehörde weitergegeben. Es könnte zu strafrechtlichen Verfahren gegen Sie kommen. Ihre Bank wird das Konto so lange gesperrt halten, bis die Situation endgültig und zweifellos aufgeklärt wurde.