Postbank Konto gesperrt?
Wenn ihr Postbank Konto gesperrt worden ist, fühlen Sie sich vermutlich machtlos und völlig überrumpelt. Auf Ihr bei der Postbank befindliches Guthaben können Sie nicht zugreifen, und was mit Lastschriften oder Geldeingängen geschieht ist unklar.
Doch mit einer Kontosperre sind Sie nicht allein. Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen ist, häufen sich die Fälle einer Kontosperrung – sowohl bei der Postbank, als auch bei anderen Banken.
Erst kürzlich berichtete RP Online über das Girokonto einer 80-Jährigen, welches von der Postbank eingefroren wurde.
Auf einen Blick!
- Postbank Konto gesperrt?
- Sofort zuständigen Bankmitarbeiter kontaktieren.
- Kommen Sie nicht binnen weniger Tage weiter?
- Rechtsanwalt einschalten.
- Anspruch auf Konto freischalten und entsperren?
- Notfalls Finanzaufsicht involvieren.
Entsperren und Freischalten ist möglich!
Aufgrund des zunehmenden Abbaus der Filialen von deutschen Banken ist es für Betroffene einer Kontosperrung schwierig, das persönliche Gespräch zeitnah zu suchen und auch zu finden.
Selbst „klassische Banken“ entwickeln sich mehr und mehr zu reinen Onlinepräsenzen, sodass per E-Mail oder über das Kontaktformular der zuständige Bankangestellte erreicht werden muss.
Unvermittelte Kontosperre bei der Postbank?
Nicht genug damit, dass die Kundschaft einer Bank nach der Kontosperrung keinerlei Zugriff auf das eigene, dort befindliche Vermögen mehr hat. Die meisten Kontosperren geschehen ohne Vorwarnung und erscheinen, als seien sie ohne Grund verfügt worden.
Gestern haben Sie noch wie gewohnt das Onlinebanking bedient, und heute ist Ihr Konto eingefroren. Somit können Sie weder Bargeld einzahlen, noch abheben, und wichtige Überweisungen können nicht getätigt werden.
Die Erfahrungen von betroffenen Personen, wie sie beispielsweise hier nachzulesen sind, klingen erschreckend. Auch die Hilferufe, welche über die vorliegende Website eingehen, sprechen Bände.
Postbank Konto gesperrt, aber weshalb?
Wichtig zu verstehen: Eine Kontosperre bei der Postbank erscheint womöglich wie „ohne Grund“ erteilt. Doch einen Grund gibt es sicherlich. Die Frage ist nur, ob Ihnen dieser Grund auch mitgeteilt oder nachvollziehbar erklärt wird.
In einigen Fällen müssen Banken ein Girokonto sperren und sind gesetzlich dazu verpflichtet, keine Informationen diesbezüglich weiterzugeben. Allerdings handelt es sich hierbei um extreme Fälle, wie etwa bei einem Betrugsverdacht oder bei Geldwäsche.
Postbank Konto mit oder ohne Vorwarnung gesperrt?
Bei reinen vertraglichen Gründen für eine Kontosperrung dürfte zuvor eine Vorwarnung erfolgen. So liegen beispielsweise Fälle, in denen Bankkunden den neuen AGB nicht zugestimmt haben.
Hierbei zeigte sich, dass die Banken sehr wohl mehrfach Gelegenheit gegeben haben, den Vertragsbedingungen doch noch zuzustimmen.
Sofortmaßnahme einleiten! Erste Reaktion auf Kontosperrung!
Falls Ihr Postbank Konto aktuell gesperrt worden ist, sollten Sie zeitnah Kontakt mit dem für Sie zuständigen Mitarbeiter aufnehmen. Die Kontaktdaten Ihres Bankberaters finden Sie womöglich in Ihrem Onlinebanking – soweit die Loginmöglichkeit überhaupt noch gegeben ist.
Im Zweifel können Sie die Postbank telefonisch erreichen und sich zum für Ihren Fall zuständigen Angestellten durchstellen lassen. Machen Sie sich darauf gefasst, dass dies vermutlich nicht schnell oder reibungslos funktionieren könnte.
Denn Banken sind mit täglichen Anfragen regelrecht „zugeschüttet“, was aber keine Entschuldigung sein darf.
Postbank muss schnell reagieren! Sonst droht Haftung.
Insbesondere bei einem gesperrten Girokonto müssen Banken sicherstellen, dass eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet ist. Denn es handelt sich bei einer Kontosperre um einen empfindlichen Eingriff in die finanzielle Freiheit der Kundschaft.
Wichtig für Sie ist, dass Ihre Zahlungsverpflichtungen für die Dauer der Sperre erfüllt werden. Denn Ihre Gläubiger erfahren nichts davon, dass Ihr Postbank Konto gesperrt wurde.
Lastschriften? Geldeingänge?
Somit würden vermutlich Lastschriften nicht verbucht werden und dies könnte Mahnungen oder Vollstreckungstitel zur Folge haben.
Sofort-Tipp: Wenn Sie „auf eigene Faust“ nicht binnen weniger Tage Ihr Konto freischalten und entsperren können, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Ihr Anwalt wird mit der Rechtsabteilung der Postbank unverzüglich Kontakt aufnehmen und die Angelegenheit aufklären können.
Bargeldeinzahlung als Grund, dass Ihr Bankkonto gesperrt wurde?
In letzter Zeit haben insbesondere Bareinzahlungen auf Bankkonten, die eine gewisse Höhe überschritten, zu sofortigen oder zeitnahen Kontosperren geführt.
Diese Kontosperrungen wegen Bargeldeinzahlungen sind darin begründet, dass Banken verpflichtet sind, die Herkunft der Gelder zu prüfen.
Besonders heikel ist hierbei, dass einige Banken lediglich über Nachrichten im Onlinebanking mit ihren Kundinnen und Kunden kommunizieren. So kann es vorkommen, dass die Kundschaft eine hohe Bargeldeinzahlung vornimmt und die Aufforderung, den Herkunftsnachweis zu erbringen, schlicht und ergreifend übersieht.
Was geht „in der Postbank“ vor sich, wenn Sperre erfolgt?
Die Bank denkt in diesen Konstellationen wiederum, dass bewusst der Mittelherkunftsnachweis nicht erbracht wurde. Dann bleibt der Bank keine andere Möglichkeit, als zunächst vorübergehend das Konto einzufrieren.
Herkunftsnachweis für Bargeld: Bei Bestandskunden gilt für Bareinzahlungen bei der Postbank eine Grenze von 10.000,00 Euro. Beträge darüber müssen hinsichtlich der Herkunft der Gelder mit Dokumenten belegt werden. Für Neukunden der Postbank gilt sogar eine Grenze von lediglich 2.500,00 Euro.
Neben Bargeld führen auch verdächtige Überweisungen, ungeklärte Geldeingänge aus dem Ausland oder sonstiges, ungewöhnliches Transaktionsverhalten zu einer kritischen Überprüfung durch die Postbank. Die Postbank versucht hierdurch, ihre Pflichten gemäß des Geldwäschegesetzes zu erfüllen.
Postbank Konto gesperrt, aber es kommt keine Rückmeldung?
Wenn Sie von einer Kontosperre bei der Postbank betroffen sind, und von dort keine Nachricht erhalten – auch nicht nach mehrmaliger Anfrage – müssen Sie von ernstzunehmenden Schwierigkeiten ausgehen. Womöglich liegt ein Geldwäscheverdacht gegen Sie in der Luft, oder es sind betrügerische Aktivitäten vermutet worden.
Dass die Postbank Ihnen dann nicht antwortet, hat unter Umständen rechtliche Gründe. Sie selbst müssen davon ausgehen, dass eine Verdachtsmeldung gegen Sie bei der zuständigen Ermittlungsbehörde eingereicht wurde. Teilweise wird in diesen Fällen auch das Finanzamt involviert.
Diese Fallkonstellationen können auch bei gesperrten Geschäftskonten auftreten. Hierbei ist besonders bitter, dass nicht nur das eigene Privatkonto gesperrt wurde, sondern das Firmenkonto bei der Postbank ebenso.
Was bedeutet ein eingefrorenes Geschäftskonto bei der Postbank?
Somit ist die unternehmerische Existenz gefährdet, denn weder können Angestellte bezahlt, noch Zahlungsverpflichtungen bedient werden. Das kann in einer Insolvenz enden.
Gerichtliche Schritte: Grundsätzlich steht Ihnen als betroffener Bankkunde der einstweilige Rechtsschutz gegen eine Kontosperre offen.
Allerdings zeigt die Erfahrung aus einer Vielzahl bearbeiteter Kontosperrungen, dass die außergerichtliche, anwaltliche Kontaktaufnahme mit der Rechtsabteilung der Bank oftmals unkomplizierter und schneller ist.
Finanzaufsicht einschalten, wenn Girokonto gesperrt wurde?
Neben dem juristischen Schutz auf zivilrechtlicher Ebene, welcher sich zwischen Ihnen und der Postbank hinsichtlich des Vertragsverhältnisses abspielt, kann die zuständige Finanzaufsicht informiert werden. Dies wäre bei einem gesperrten Postbank Konto die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wichtig zu verstehen ist, dass die BaFin keine Stellung in zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei Parteien beziehen kann. Allerdings ist bei unberechtigten Kontosperren eine Meldung an die BaFin dennoch sinnvoll, denn finanzregulatorisch sind rechtswidrige Kontosperrungen verboten.
BaFin kann helfen – aber nur indirekt!
Zu den Maßnahmen der BaFin gehören unter anderem konkrete Anordnungen an die ordentliche Geschäftsführung einer Bank. In der Vergangenheit hat die BaFin hinsichtlich verschiedener, in Deutschland ansässiger Finanzinstitute solche Anordnungen getroffen.
BaFin ist nicht der erste Schritt: Sie sollten keinesfalls anlasslos eine Meldung an die BaFin über die Postbank abgeben, nur weil Ihr Konto gesperrt wurde. Denn eine berechtigte Kontosperre ist kein Fall für die BaFin.
Erst wenn Sie und Ihr Rechtsanwalt außergerichtlich nicht weiterkommen, obwohl die Kontosperrung rechtswidrig war, macht eine Meldung an die Finanzaufsicht Sinn. Eine solche Meldung sollte hinreichend juristisch begründet werden.
Wie lange bleibt mein Postbank Konto gesperrt?
Ein konkreter Zeitraum kann nicht benannt werden, da die Dauer der Kontosperre maßgeblich von den Gründen der Kontosperre abhängt. So können Sie davon ausgehen, dass geldwäscherechtliche Unklarheiten zu einer wochen- oder monatelangen Sperre führen könnten.
Unkompliziertere Fälle hingegen sollten nur wenige Tage in Anspruch nehmen. Über die vorliegende Website wird oft die Frage gestellt, wie lange eine Kontosperrung aktiv bleibt. Ausweislich der Zuschriften, die hier eingehen, ist allerdings festzustellen, dass unangemessen lange Zeiträume keine Seltenheit sind.
Drastisch lange Kontosperre möglich?
Die Dauer beträgt teilweise mehrere Wochen, obwohl der zugrunde liegende Fall eigentlich nicht ungewöhnlich ist. Diese Verzögerungen bei der Bearbeitung mögen an der Überlastung der Banken hinsichtlich eingehender Anfragen liegen. Doch für die Betroffenen zählt jeder Tag.
Falls Sie sich schlicht und ergreifend gar nicht um Ihre Kontosperrung kümmern, könnte Ihnen bald seitens der Postbank gekündigt werden. Denn für die Kontosperre gab es einen Grund – wird dieser Grund nicht aus der Welt geschafft oder aufgeklärt, dürfte die Postbank kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit Ihnen haben.
Gegen ein gekündigtes Girokonto kann sich juristisch wesentlich schwerer zur Wehr gesetzt werden als gegen ein gesperrtes Bankkonto.
Kostenfreie Ersteinschätzung zur Kontosperre bei der Postbank vom Anwalt einholen!
Sollten Sie aktuell von einem gesperrten Postbank Konto betroffen sein, können Sie sich über das Kontaktformular unverbindlich melden und sich ebenso unverbindlich informieren lassen. Schildern Sie hierfür bitte, was konkret vorgefallen ist.
Wichtig sind Angaben darüber, seit wann Ihr Postbank Konto gesperrt ist, inwieweit sich noch Guthaben dort befindet und wie Ihre bisherigen Erfahrungen mit der Postbank sich darstellten. Falls es eine wissenswerte „Vorgeschichte“ zwischen Ihnen und der Bank gibt, die zur Aufklärung beiträgt, ist auch dies erwähnenswert.
Anwalt kostenfrei anfragen!
Sie erhalten dann zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Einzelfall. Auf Grundlage dieser anwaltlichen Rückmeldung können Sie Ihre Situation besser einordnen und sind über juristische Schritte aufgeklärt.
Falls gewünscht, können diese juristischen Schritte zeitnah gegen die Postbank eingeleitet werden, um möglichst das Konto entsperren und freischalten zu lassen.
Fragen und Antworten zur Kontosperrung durch die Postbank!
Was tun, wenn mein Postbank Konto gesperrt wurde?
Sie sollten unverzüglich mit der Postbank Kontakt aufnehmen. Wird Ihr Konto dann nicht binnen weniger Tage entsperrt und freigeschaltet, können Sie einen spezialisierten Anwalt einschalten.
Wie lange dauert die Kontosperrung bei der Postbank?
Bei unkomplizierten Fällen sollte die Postbank Ihr Konto innerhalb weniger Tage entsperren und freischalten können. Liegt Ihr Fall einer Kontosperre jedoch komplexer, müssen Sie von einer wochenlangen oder gar dauerhaften Sperre ausgehen. Sie sollten sich dann an einen Rechtsanwalt wenden.
Muss ich gegen die Kontosperre bei der Postbank unbedingt klagen?
Gerichtliche Schritte sind nur dann anzuraten, wenn die Angelegenheit nicht außergerichtlich geklärt werden kann. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass durch anwaltlichen Druck auf außergerichtlicher Ebene in vielen Fällen eine Kontosperrung aufgehoben werden kann. Daher sind gerichtliche Schritte zwar denkbar und möglich, aber oft nicht das erste Mittel der Wahl.
- Veröffentlicht: 04.01.2023
- Letzte Änderung: 23.06.2023