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und Wirtschaftsrecht
Gesperrte und gekündigte Konten

Firmenkonto gesperrt?

Sollte Ihr Firmenkonto gesperrt worden sein, ist eine schnelle Reaktion zu empfehlen. Denn die Konsequenzen eines gesperrten Firmenkontos können die unternehmerische Existenz gefährden.

Gegen eine Kontosperrung gibt es juristische Abwehrmöglichkeiten. Empfehlenswert ist es, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der auf dieses Themenfeld spezialisiert ist. Andernfalls könnten Sie wertvolle Zeit verlieren und womöglich nicht das beste Ergebnis erzielen.

  1. Firmenkonto gesperrt?
  2. Sofort Anwalt einschalten.
  3. Lastschriften könnten gefährdet sein.
  4. Geldeingänge werden vermutlich nicht gebucht.
  5. Zahlungsverpflichtungen im Auge behalten.
  6. Notfalls Finanzaufsicht einschalten.
  7. Gerichtliche Schritte gegen die Bank einleiten.

Soforthilfe einholen! Kostenfrei anfragen!

Unangenehm ist der Umstand, dass nicht bei jeder Kontosperre seitens der Bank mitgeteilt wird, weshalb das Firmenkonto gesperrt wurde. Somit tappen betroffene Unternehmen teilweise „im Dunkeln“ und kommen nicht weiter.

Über das Kontaktformular können Sie sich unverbindlich informieren lassen. Schildern Sie gern, was konkret zwischen Ihnen und der Bank vorgefallen ist.

Sie erhalten unverzüglich eine kostenfreie Ersteinschätzung und auf Wunsch können zeitnah die notwendigen, rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Firmenkonto gesperrt? Anwalt beauftragen!
Immer mehr Unternehmen trifft das Problem, dass ohne Vorwarnung das Firmenkonto gesperrt wird!

Wie eine Kontosperre beim Firmenkonto ablaufen kann!

Über die vorliegende Website melden sich regelmäßig Betroffene, deren Konto gesperrt worden ist. Oftmals sind es Privatpersonen, denen der Zugriff auf das eigene Girokonto verwehrt wird. Doch auch Firmenkonten werden gesperrt, wenn bestimmte Umstände eingetreten sind.

Aus der Vielzahl der bearbeiteten Fallkonstellationen lässt sich jedoch ein Muster erkennen. In den meisten Fällen erfolgt eine Kontosperre ohne Ankündigung und erscheint für die betroffenen Kontoinhaber wie ohne Grund erteilt. Denn meist gibt es keine „Vorwarnung“ und eine Begründung wird nicht explizit übermittelt.

Beispiel: Sie versuchen, sich wie gewohnt im Onlinebanking auf das Firmenkonto einzuloggen. Doch der Login funktioniert nicht mehr.

Ohne Ihr Wissen „dicht gemacht“?

Es wurde im Hintergrund das Firmenkonto gesperrt. Sie melden sich bei Ihrer Bank, doch von dort kommt nur eine „nichtssagende“ Rückmeldung. Der Fall werde geprüft, doch detaillierte Informationen werden zurückgehalten.

Betroffene bleiben oft im Unklaren darüber, was mit eingehenden Zahlungseingängen geschieht. Inwieweit Lastschriften verbucht werden, ist ebenso nicht erkennbar. Geplante Überweisungen können nicht vorgenommen werden.

Selbstverständlich sind bei einem gesperrten Firmenkonto auch keine Bargeldabhebungen mehr möglich. Auch das Einzahlen von Bargeld ist dann unterbunden. Faktisch haben Sie ein „eingefrorenes Firmenkonto“ vor sich, mit dem Sie nichts mehr Sinnvolles anfangen können.

Häufige Gründe, weshalb das Firmenkonto gesperrt wird!

Die Beweggründe der Bank können grob in zwei Kategorien unterteilt werden. Entweder geht es um vertragliche Unregelmäßigkeiten, oder es liegen strafrechtliche und behördliche Umstände vor.

Vertraglicher Hintergrund der Kontosperre: Zwischen Ihnen als Unternehmen und der Bank besteht eine Geschäftsbeziehung. Aus diesem Vertrag können sich Gründe für die Kontosperrung ergeben.

Beispielsweise könnte eine vertragswidrige Kontoüberziehung vorliegen. Auch zum Schutz von Bankkunden können Kontosperrungen durchgeführt werden.

Firmenkonto gesperrt, aber wer hilft konkret?

In den Fällen von vertraglichen Unstimmigkeiten sieht sich die Bank dazu gezwungen, das Firmenkonto zu sperren (siehe auch: Geschäftskonto gesperrt). Grundlage der juristischen Argumentation gegen die Kontosperre ist dann das konkrete Vertragsverhältnis. Erfahrungsgemäß kann ein Anwalt für betroffene Firmen mit der Rechtsabteilung der Bank korrespondieren, um eine Lösung zu finden.

Strafrechtliche und behördliche Hintergründe: Aufgrund strafrechtlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen kann ein Firmenkonto gesperrt werden. Banken müssen in diesen Fällen entweder selbst aufgrund des Geldwäschegesetzes oder sonstiger Strafvorschriften tätig werden, oder reagieren auf eine Anordnung durch eine Behörde. 

Sollte das Firmenkonto gesperrt worden sein, weil ein strafrechtlicher Tatvorwurf im Raum steht, ist Vorsicht geboten. Die Kontosperrung ist dann „das kleinste Problem“, womöglich laufen bereits Ermittlungen im Hintergrund. Sie sollten sich anwaltlich vertreten lassen, falls Ihr Firmenkonto wegen solcher Umstände eingefroren worden ist.

Transaktionsverhalten auf Firmenkonten wird analysiert!

Insbesondere der Geldwäscheverdacht führt seit einigen Jahren gehäuft zu gesperrten Geschäftskonten. Dabei ist wichtig zu verstehen, wie die Banken im Einzelfall vorgehen. Denn Banken sind keine Strafermittlungsbehörden, aber sie wurden als Finanzinstitute gesetzgeberisch in die Pflicht genommen.

Bei auffälligem Transaktionsverhalten müssen Geschäftsbanken unter Umständen konkrete Rückfragen an die eigene Kundschaft stellen. Beispielsweise wird dann gefragt, woher dieses oder jenes Geld kommt. Insbesondere bei höheren Überweisungen kommt dies häufig vor.

Bargeldeinzahlungen ab bestimmter Höhe bedeuten für Banken ein erhöhtes Risiko. Es wird bezüglich verdächtiger Bareinzahlungen der sogenannte Mittelherkunftsnachweis (Herkunft der Gelder) abgefragt.

Grund für Kontosperre des Firmenkontos gefunden?

Wer auf diese Rückfragen der Bank nicht mit den notwendigen Unterlagen als Nachweis reagiert, muss mit einem gesperrten Geschäftskonto rechnen. Der nicht erbrachte Herkunftsnachweis muss von der Bank unter Umständen sogar an die zuständige Behörde gemeldet werden.

Auslandsüberweisungen: Insbesondere bei hohen Geldsummen, die Firmen aus dem Ausland ohne erkennbaren Grund erhalten, prüft die Bank mitunter kritisch. Es lohnt sich, in engem Austausch mit der Bank zu treten, um Unklarheiten ausräumen zu können. 

Doch bei einem Geldwäscheverdachtsmoment sträuben sich manche Banken, die Transaktionen im Detail zu diskutieren.

Es wird dann das Firmenkonto gesperrt, eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche abgegeben und die „Akte ruhen gelassen“. Für Betroffen ist dies mehr als belastend, da die Situation nicht ansatzweise durchblickt werden kann.

Firmenkonto gesperrt, weil behördliche Anordnung erfolgte?

Nicht nur Ihre Bank kann Ihr Firmenkonto sperren. Behörden haben mitunter die Möglichkeit, eine Kontosperrung anzuordnen – und die Geschäftsbanken kommen solch einer Anordnung in den allermeisten Fällen sofort nach.

Ein „Klassiker“ solch einer behördlichen Kontosperre ist die Anordnung durch das Finanzamt. Sollten übermäßige Steuerlasten nicht getilgt worden sein, oder sonstige Unstimmigkeiten in Bezug auf steuerrechtliche Themen vorliegen, kann das zuständige Finanzamt die Bank anweisen, das Firmenkonto einzufrieren.

Auch die Staatsanwaltschaft kann dahingehend aktiv werden. Denn bei strafrechtlichen Ermittlungen gehört es mitunter dazu, das in Frage stehende Firmenkonto zu sperren.

Wann wird die Staatsanwaltschaft auf Firmenkonto aufmerksam?

Die Sperre eines Firmenkontos seitens der Staatsanwaltschaft geschieht, um weitere Zahlungen oder Abhebungen zu unterbinden. Hierbei geht es oft um Geldwäsche oder einen Betrugsverdacht.

In diesen Fällen eines gesperrten Geschäftskontos wird das Konto nicht durch eine Korrespondenz mit der Bank entsperrt und freigeschaltet werden. Viel mehr gilt es, die Probleme mit der Behörde zu klären.

Nicht jede behördliche Kontosperre ist berechtigt. Es wird in diesen Konstellationen aufzuklären sein, inwieweit sich der strafrechtliche Tatvorwurf bewahrheitet und ob die Kontosperrung im konkreten Einzelfall gerechtfertigt war.

Unterschied zwischen einzelnen Banken bei gesperrtem Geschäftskonto festzustellen?

Aus juristischer Sicht kann mitgeteilt werden, dass die einzelnen Geschäftsbanken im Grunde allesamt ähnlich bei einer Kontosperre vorgehen. Maßgebliche Unterschiede können hierbei nicht erkannt werden.

Einzig der Hinweis auf die sogenannten Neobanken sei erlaubt. Denn bei diesen „Onlinebanken“ zeigt sich teilweise, dass der Kundensupport nicht so gut erreichbar ist wie bei klassischen Filialbanken. Andererseits sind die Neobanken durch ihre hochgradig professionelle IT-Ausstattung auch in der Lage, sehr schnell Datensätze und Anfragen bearbeiten zu können.

Grundsätzlich nimmt der „nahe Kundenkontakt“ zur Bank selbst bei Geschäftskonten nach und nach ab. In vielen Fällen sehen sich betroffene im Austausch mit dem Bankangestellten mit einer ihnen bis dato unbekannten Person konfrontiert. Wird das Firmenkonto gesperrt, würde es helfen, einen direkten und bereits bestens bekannten Ansprechpartner vorweisen zu können.

Außergerichtlicher Klärungsversuch durch einen Anwalt!

Betroffene Firmen, deren Geschäftskonto gesperrt wurde, verlangen oftmals eine sofortige, gerichtliche Maßnahme vom eingeschalteten Rechtsanwalt. Hierbei wird oft angeregt, eine einstweilige Verfügung gegen die Bank zu erwirken.

Doch nicht immer ist eine solch aggressive Maßnahme sinnvoll. Denn wenn das Firmenkonto gesperrt wurde, ist oftmals unklar, was überhaupt vorgefallen ist.

Auf dieser Grundlage kann zwar eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, doch erfahrungsgemäß sollte zunächst außergerichtlich ein Klärungsversuch starten.

Wie sollte also stattdessen vorgegangen werden?

Ihr Rechtsanwalt wird im Falle eine Kontosperrung zunächst außergerichtlich mit der Rechtsabteilung Ihrer Geschäftsbank in einen Austausch treten können. Oftmals kann über diesen Wege unkompliziert eine zeitnahe Lösung gefunden werden.

Wie lange das Konto gesperrt bleibt, hängt von vielen Faktoren ab. Bei strafrechtlichen Ermittlungen ist die Dauer kaum abzuschätzen, unkomplizierte Fälle hingegen können binnen weniger Tage geklärt werden.

Erst wenn dieser außergerichtliche Austausch scheitert, oder nicht schnell genug vorangetrieben werden kann, ist der Gerichtsweg vorzubereiten. Ferner kann in diesem Zuge auch die zuständige Finanzaufsicht eingeschaltet werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung einholen, wenn Firmenkonto gesperrt worden ist!

Falls aktuell Ihr Firmenkonto gesperrt ist und Sie nicht sofort eine Rückmeldung der Bank erhalten, können Sie das hier befindliche Kontaktformular nutzen. Schildern Sie bitte konkret, welche Bank betroffen ist und welchen Hintergrund für die Kontosperre Sie selbst vermuten.

Sollte es eine „unschöne Vorgeschichte“ geben, können Sie auch diesbezüglich Angaben machen. Sie erhalten im Anschluss zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen auf Kontosperrungen spezialisierten Rechtsanwalt. Hilfreich sind unter anderem folgende Angaben für die kostenfreie Ersteinschätzung.

Diese Angaben werden für die kostenfreie Ersteinschätzung benötigt!

  1. Seit wann ist das Firmenkonto gesperrt?
  2. Welches Guthaben befindet sich auf dem Geschäftskonto?
  3. Wurden Sie zuvor informiert oder gewarnt?
  4. Gibt es Vertragsverstöße?
  5. Wird gegen Sie strafrechtlich ermittelt?
  6. Hat es Probleme mit dem Finanzamt gegeben?


Auf Grundlage dieser anwaltlichen Rückmeldung können Sie Ihre eigene Situation vermutlich besser einschätzen.

Falls gewünscht, können unverzüglich die notwendigen, juristischen Schritte gegen die Kontosperre eingeleitet werden. Ziel ist es dann, ihr Firmenkonto schnellstmöglich entsperren und freischalten zu lassen.

Fragen und Antworten zur Sperrung von Firmenkonten!

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Geschäftsbank. Sollte Sie im Austausch mit der Bank nicht zeitnah weiterkommen, ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts anzuraten.

Die Dauer der Kontosperrung hängt vom Einzelfall ab. Es kann sich um eine lediglich kurze Kontosperre (1-2 Tage) aufgrund vertraglicher Unstimmigkeiten handeln, oder eine längere Kontosperrung (mehrere Wochen bis hin zu Monaten) wegen ernstzunehmender Hintergründe. 

Bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts für die Kontosperre sollten Sie darauf achten, dass eine Spezialisierung auf Kontosperren vorliegt. Dann ist sichergestellt, dass die Bearbeitungszeit kurz gehalten werden kann. 

 

Idealerweise sollte Ihr Anwalt in der Lage sein, innerhalb von 1-2 Tagen ein rechtsanwaltliches Schreiben an die Geschäftsbank aufzusetzen. Immerhin geht es um Ihre unternehmerische Existenz.